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Willkommen auf dem Website der Rechtsanwaltskanzlei Salvatori, Wood & Buckel – was können wir für Sie tun?
Wir beraten sowohl ausländische Privatpersonen und Betriebe als auch U.S. Arbeitgeber in einwanderungsrechtlichen Angelegenheiten – d.h. Beantragung von Visa, permanenter Aufenthaltserlaubnis (Green Card) u. der U.S. Staatsbürgerschaft.
Warum Salvatori, Wood & Buckel? Wir sind der Ansicht, dass jeder Fall verschieden ist, da sich die individuellen Ziele der Mandanten oft weitgehend unterscheiden. Ob Sie sich einen lebenslangen Traum erfüllen, eine Karriere aufbauen oder Ihren Betrieb vergrössern – wir stehen Ihnen zur Seite.
Wir hören Ihnen zu – berücksichtigen Ihre individuellen oder geschäftlichen Ziele und entwickeln mit Ihnen zusammen Strategien, um diese Ziele zu erreichen. Dabei beachten wir insbesondere die Vor- u. Nachteile der verschiedenen Visakategorien.
Manche Aktivitäten (selbst längere Aufenthalte u. gewisse Investments) können – oft zur Überraschung unserer Mandanten – so gestaltet werden, dass sie kein Arbeits- oder Geschäftsvisum erfordern.
Existenzgründung in den USA ist ein grosser Schritt. Rechtliche Gesichtspunkte sind oft nur eine der vielen Herausforderungen, die sich Ihnen, Ihrer Familie oder Ihrem Betrieb stellen. Kulturelle Unterschiede im Privat- u. Geschäftsleben sollten nicht unterschätzt werden. Wir sind daran interessiert, dass unsere Mandanten in den USA erfolgreich Fuss fassen und bieten daher umfangreiche Beratung während des gesamten Existenzgründungsprozesses. Wir helfen auch dabei, kompetente Ansprechpartner und Ressourcen ausfindig zu machen. Unsere Erfahrung und unsere Zusammenarbeit mit anderen Experten trägt dazu bei, die Ausgabe von unvorhergesehenem Lehrgeld so gering wie möglich zu halten.
Für eine Konsultation rufen Sie uns bitte unter folgender Rufnummer an: 239-552-4100 oder kontaktieren Sie uns online.
Salvatori, Wood & Buckel
9132 Strada Place
Fourth Floor
Naples, Florida 34108
Telephone: 239-552-4100
Fax: 239-649-1706
Wir Über Uns
Generelles
Norma Henning konzentriert sich auf Einwanderungs- u. internationales Geschäftsrecht. Sie ist Honorarkonsulin der Bundesrepublik Deutschland in Südwest Florida. Weiterhin schreibt sie oft für deuschsprachige Magazine und hält Vorträge über Themen in ihren Praxisbereichen.
Frau Henning wurde in Deutschland geboren und ist dort aufgewachsen. Sie ist seit 1986 in den Vereinigten Staaten ansässig und studierte Journalismus in Alabama u. Jura in Florida. Sie ist Mutter von zwei Kindern, Greg, geboren in Fort Rucker, Alabama und Michelle, geboren in Seoul Südkorea.
Nach zehn Jahren Erfahrung in der Beratung ausländischer Investoren, Geschäftsleute u. Privatpersonen, gründete sie im May 2006 ihre eigene Kanzlei, Salvatori, Wood & Buckel, um ihren Mandanten besseren Kundendienst anbieten zu können.
Die Mandanten der Kanzlei bestehen meist aus kleineren u. mittelständischen Betrieben (mit weniger als 50 Angestellten) und Privatpersonen oder Familien aus verschiedenen Ländern, die alle eines gemeinsam haben: das Ziel, in den USA entweder zeitweise oder auf permanenter Basis ein Standbein aufzubauen.
Werdegang:
- Zulassung als Zivilrechtsnotarin (Florida Civil Law Notary) im Jahre 2002
- Jurastudium u. Abschluss (Cum Laude – besondere Auszeichnungen in Verfassungsrecht u. Prozessrecht) von der University of Florida, 1996
- Zulassungsprüfung in Florida, 1996
- Studium in Journalismus und Public Relations (Summa Cum Laude; Distinguished Journalism Graduate), Troy State University, Troy, Alabama,1993
- Deutsch- u. Englischlehrerin, Seoul, Südkorea, 1990 – 1991
- Büroangestellte/Übersetzerin; Leiterin des Deutsch/Amerikanischen Freundschaftsclubs KONTAKT; U.S. Armeestandort Ansbach, Deutschland, 1983 – 1985.
- Zertifikat als fremdsprachliche Wirtschaftskorrespondentin, IHK Nürnberg, 1984.
Vorträge und Artikel:
- Vorträge über praktische Unterschiede zwischen dem zivilrechtlichen und dem anglo-amerikanischen Rechtssystem im Geschäftsleben mit besonderer Konzentration auf Erfahrungen deutscher Investoren u. Geschäftsleute.
- Vorträge über deutsch/amerikanische Themen als Honorarkonsulin
- Zahlreiche Artikel in deutschsprachgen Publikationen
Ehrenämter u. Mitgliedschaften:
- Honorarkonsulin der BRD seit März 2003
- Gründungsvorstandsmitglied des German American Business Chamber (GABC) – SW Florida (2000-2005);
- Mitglied des GABC von 2000 – heute;
- Collier County Bar Association (Anwaltskammer des Landkreises Collier)
- Collier County Women’s Bar Association (Juristinnenvereingung des Landkreises Collier)
- National Association of Civil Law Notaries – Kammer der Zivilrechtsnotare
Unsere Leistungen
U.S. Einwanderungsrecht
Zeitlich begrenzte Aufenthaltsgenehmigungen mit Arbeitserlaubnis
- Handeltreibende aus Abkommensländern
- Investoren aus Abkommensländern
- In die USA versetzte Führungskräfte
Zeitlich begrenzte Aufenthaltsgenehmigungen ohne Arbeitserlaubnis
- Studentenvisum
- Besucher/Touristen/Geschäftsreisende
- Verlobtenvisum
Permanente Aufenthaltserlaubnis
- Enge Familienmitglieder
- Besondere Fähigkeiten/Berufe
- Ausgebildete Kräfte mit Arbeitserfahrung durch “Labor Certification”
Allgemeine Rechtsberatung
Gesellschaftsgründungen
Immobilienrecht
Konsularische Dienstleistungen — www.germany.info
Frau Hennings Dienstbereich als Honorarkonsulin der BRD schliesst die folgenden Landkreise in Florida ein: Charlotte, Citrus, Collier, De Soto, Glades, Hardee, Hendry, Hernando, Hillsborough, Lake, Lee, Manatee, Marion, Orange, Osceola, Pasco, Pinellas, Polk, Sarasota, Seminole, und Sumter.
Die Hauptvertretung der BRD in Florida ist das Generalkonsulat in Miami. Dort wird eine breite Palette konsularischer Dienstleistungen angeboten. Neben Informationen über Deutschland für amerikanische Interessenten, bieten Honorarkonsuln innerhalb ihrer Distrikte deutschen Staatsangehörigen und Personen mit Rechtsgeschäften in Deutschland gewisse Leistungen an, wie z.B.:
- Beglaubigungen von Dokumenten zur Vorlage in Deutschland;
- Beglaubigte Abschriften;
- Vorträge u. Informationen zum Thema Deutschland u. deutsch/amerikanische Beziehungen
Wir teilen Ihnen gerne telefonisch mit, ob wir Ihnen helfen können oder ob Sie doch zum Generalkonsulat in Miami fahren müssen. All Kunden benötigen Termine.
Zum Thema notarielle Beglaubigungen: Bevor Sie die möglicherweise lange Fahrt zum Konsulat oder zu einem der Honorarkonsuln auf sich nehmen, sollten Sie Folgendes wissen:
Unter dem Haager Abkommen – spezifisch der Konferenz von 1961 - sind in Deutschland auch von ausländischen Notaren beglaubigte Dokumente mit Anhang einer sog. Apostille (einer Art Überbeglaubigung) annehmbar. Die Vereinigten Staaten schlossen sich dem Abkommen 1981 an. Dies bedeutet, dass auch Beglaubigungen durch einen U.S. notary public durchgeführt werden können, solange man bei der jeweiligen Regierungsstelle (das ist von Staat zu Staat verschieden) diese Apostille beantragt. Diese Prozedur dauert (in Florida) oft bis zu zehn Tagen, aber man kann sich so oft den Weg zum Konsulat sparen. Instruktionen zur Beantragung einer Apostille in Florida.
http://notaries.dos.state.fl.us/notproc7.html
